Studiengang Sprachtherapie
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Impfpflicht für Praktikanten/-innen

13.01.2022

Ab dem 16. März 2022 gilt verpflichtend für Beschäftigte im Pflege- und Gesundheitswesen eine vollständige Impfung gegen SARS-CoV-2, ein Genesenennachweis oder ein ärztliches Zeugnis über das Bestehen einer Kontraindikation gegen eine Impfung gegen COVID-19 als Voraussetzung für eine Tätigkeit.

Mit dazu zählen Praxen im Heilmittelbereich der Stimm-, Sprech-, Sprach- und Schlucktherapie, Kliniken, Pflegeeinrichtungen und auch Einrichtungen der Behindertenhilfe.

Die Impfpflicht wird für alle in den Einrichtungen tätige Personen (Praxisinhaber/-innen und Mitarbeitende) gelten. Auf die Art der Beschäftigung kommt es nicht an. Die Impfpflicht betrifft daher auch alle Praktikanten/-innen.

Als gesetzliche Pflicht bleibt die Impfpflicht ohne Befristung dauerhaft bestehen. Dies bedeutet, dass eine Arbeit als Therapeut/-in ohne Impfung zukünftig nicht mehr möglich sein wird.

Für die praktische Ausbildung an Hochschulen bedeutet die Neuregelung zudem, dass ab dem 16.03.2022 alle praktischen Ausbildungsteile, bei denen beispielsweise im Rahmen einer Hochschulambulanz Patienten/-innen auf der Grundlage einer Verordnung therapiert werden, eine Impfpflicht für alle Tätigen in diesem Bereich (d.h. Lehrende, Studierende, Verwaltungskräfte, Reinigungskräfte) besteht. Ausnahmeregelungen sind nicht vorgesehen.