Bachelor-Studiengang
Regelstudienzeit, Studienbeginn und Zulassung
Die Regelstudienzeit für den Bachelor-Studiengang beträgt 6 Semester. Das Studium beginnt grundsätzlich im Wintersemester. Der Bachelor-Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt (Numerus clausus). Der Numerus clausus lag im Wintersemester 25/26 bei einer Abiturnote von 2,9. Das bedeutet, dass alle Bewerber mit einer Abiturnote von 2,9 oder besser für das Sprachtherapiestudium (BA) zugelassen wurden. Weiterführende Informationen zu den Zulassungskriterien (Vorabquoten etc.) finden Sie auf der Seite der allgemeinen Studienberatung:
- Infos zum BA-Studiengang Sprachtherapie (allgemeine Studienberatung)
- Auswahlkriterien und Grenzwerte
- Hochschulzugangsberechtigung
- Anmeldefristen nach Studiengängen
- Informationen zur Bewerbung
- Zweitstudium
Studienberatung und Anerkennung von Prüfungsleistungen
- Fachstudienberatung
- Zentrale Studienberatung
- Prüfungsamt / Sachbearbeiterin Sprachtherapie (Frau Vurnek)
- Formulare: Anerkennung Prüfungsleistungen, Anmeldung Bachelorarbeit
Aufbau, Studieninhalte und Praktika
Die Studieninhalte sind in Studieneinheiten (Module) gegliedert. Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammensetzen kann. Neben den theoretischen Lehrinhalten müssen in der vorlesungsfreien Zeit klinisch-therapeutische Praktika im Umfang von 600 Stunden (entspricht 20 ECTS-Punkten) geleistet werden. Weitere Informationen zum Bachelor-Studiengang Sprachtherapie (allgmeine Fakten, Bewerbung und Zulassung, Prüfungs- und Studienordnung sowie Details zum Studienaufbau) finden Sie auf der Homepage der LMU.
- Prüfungs- und Studienordnung der LMU für den Studiengang BA-Sprachtherapie (PDF, 171 KB)
- Modulhandbuch (PDF, 532 KB)
- Übersicht zu den Modulprüfungen (PDF, 149 KB)
- Unterlagen zur Erstsemesterbegrüßung 2025 (PDF, 1.8 MB) und Erstsemester-Infomappe 2024 (PDF, 574 KB)
- BA-Modul- und Semesterübersicht (PDF, 34 KB)
- BA Semesterübersicht (PDF, 51KB)
- Tipps von Studierenden für Studierende (PDF, 169 KB)
Phoniatrisches Gutachen
Zum Studienbeginn bitten wir Sie, ein phoniatrisches Gutachten vorzulegen (Phoniater: Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen), damit wir Sie bei bestehenden Auffälligkeiten in der Stimmbildung beraten können.
Das phoniatrische Gutachten ist keine Voraussetzung für die Zulassung zum Studiengang. Sie werden auch bei Auffälligkeiten zugelassen.