Bachelor-Studiengang
Anerkennung von Prüfungsleistungen, Regelstudienzeit, Studienbeginn und Zulassung
Die Regelstudienzeit für den Bachelor-Studiengang beträgt 6 Semester. Das Studium beginnt grundsätzlich im Wintersemester. Der Bachelor-Studiengang ist örtlich zulassungsbeschränkt (Numerus clausus). Der Numerus clausus lag im Wintersemester 21/22 bei einer Abiturnote von 2,5. Das bedeutet, dass alle Bewerber mit einer Abiturnote von 2,4 oder besser und ein Teil der Bewerber mit der Abiturnote von 2,5 für das Sprachtherapiestudium (BA) zugelassen wurden. Weiterführende Informationen zu den Zulassungskriterien (Vorabquoten etc.) finden Sie unter Auswahlkriterien und Grenzwerte.
- Anerkennung von Prüfungs-/Studienleistungen (Hinweise des Prüfungsamts zu Attesten, BA-Arbeit, etc.)
- Anmeldefristen nach Studiengängen
- Fachstudienberatung und Zentrale Studienberatung
- Hochschulzugangsberechtigung
- Zweitstudium
Aufbau, Studieninhalte und Praktika
Die Studieninhalte sind in Studieneinheiten (Module) gegliedert. Ein Modul ist eine inhaltlich und zeitlich abgeschlossene Lehr- und Lerneinheit, die sich aus verschiedenen Veranstaltungen zusammensetzen kann. Neben den theoretischen Lehrinhalten müssen in der vorlesungsfreien Zeit klinisch-therapeutische Praktika im Umfang von 600 Stunden (entspricht 20 ECTS-Punkten) geleistet werden. Weitere Informationen zum Bachelor-Studiengang Sprachtherapie (allgmeine Fakten, Bewerbung und Zulassung, Prüfungs- und Studienordnung sowie Details zum Studienaufbau) finden Sie auf der Homepage der LMU.
- Allgemeine Infos zum BA-Studiengang Sprachtherapie (Seite der allgemeinen Studienberatung)
- Unterlagen zur Erstsemesterbegrüßung 2023 (PDF, 965 KB) und Erstsemster-Infomappe 2023 (PDF, 518 KB)
- BA-Modul- und Semesterübersicht (PDF, 34 KB)
- Prüfungs- und Studienordnung der LMU für den Studiengang BA-Sprachtherapie (PDF, 171 KB)
- Modulhandbuch (Bachelorstudium, PDF, 518 KB)
Phoniatrisches Gutachen
Zum Studienbeginn muss ein phoniatrisches Gutachten (Phoniater: Facharzt für Sprach-, Stimm- und kindliche Hörstörungen) vorgelegt werden.